Methoden der Risikobewertung für Glyphosat offenlegen!

Methoden der Risikobewertung für Glyphosat offenlegen!

Startdatum
23. Mai 2016
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Gestartet von Tilman Kluge

I Petitum:

Der Bundestag möge beschließen, daß

1) das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine für eine Risikobewertung, hier von Glyphosat, mitentscheidenden einschlägigen Berechnungsmethoden offenlegt

bzw. ersatzweise darauf hinwirkt, daß

2) für die Biersorte "Pils" ein tägliches Limit von 30 Milliliter und

3) für Weissbier ein tägliches Limit von 1,5 Liter

festgelegt wird.


II Gründe

1) Vorbemerkung

Transparenz ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für die qualifizierte Diskussionen politisch und fachlich sensibler Themen.

Nr. 2 und 3 des Petitums sind dafür vorgesehen, ohne "tierischen Ernst" exemplarisch tatsächliche oder naheliegend zu vermutende Ungereimtheiten vom BfR nicht weitergehend allgemeinverständlich dargelegter Zahlenangaben aufzuzeigen.

2) Rechtsgrundlage:

Lt. deutscher Trinkwasserverordnung (Anlage 2 zu §6 Abs.2 - Chemische Parameter Teil I, Nr. 10) darf kein einzelner Pestizidwirkstoff bzw. relevanter Metabolit in Konzentrationen über 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) im Trinkwasser nachweisbar sein.

Darüber hinaus darf der Gesamtgehalt von Mehrfachrückständen 0,5 µg/L nicht überschreiten (dto. Nr.11). In einzelnen Biersorten sind jedoch lt. Umweltinstitut München Werte von bis etwas über 29 µg/L Glyphosat (Spitzenreiter Hasseröder Pils) nachweisbar.

3) Aussage des BfR:

Das BfR sagt, Glyphosat-Rückstände in Bier seien aus wissenschaftlicher Sicht plausibel und grundsätzlich erwartbar, da Glyphosat ein zugelassener Pflanzenschutzmittelwirkstoff in Getreide sei. Und um gesundheitlich bedenkliche Mengen von Glyphosat aufzunehmen, müsste ein Erwachsener an einem Tag rund 1000 Liter Bier trinken.

4) Im Ergebnis

a) heißt das , daß der Mensch täglich mindestens bis zu 29 Milligramm (mg) Glyphosat vertrüge, wenn aus Kapazitätsgründen nicht in Bier, dann eben auf anderem Wege. Das wären im Jahr 10585 mg, also etwa 10 Gramm Glyphosat.

b) ist "a" aber schon deshalb Theorie, weil im Wasser insgesamt 0,1 µg/L Glyphosat als einzelner Pestizidwirkstoff nicht überschritten werden dürften.
Wenn ein Mensch täglich 3 Liter Wasser trinkt, erreicht er also schlechtestenfalls 0,3 µg/Tag Glyphosat. Wären ihm mehr Glyphosat bekömmlich, läge der zulässige Wert sicher höher, was er aber nicht der Fall ist. Tränke der Mensch nun Bier statt Wasser, reichten ihm zum täglichen Glyphosat-Limit etwa 30 mL Hasseröder Bier (vgl. auch Berechnung).

c) bleibt die Frage offen, wie das BfR dann auf 1000.000 mL Bier kommt, also das 33.300 fache des Bekömmlichen.

III Darstellung zu Nr. 1 des Petitums

Die Darstellung der Offenlegung soll mithin auch anhand der angewandten Datenbasis und der für Glyphosat angesetzten Verträglichkeitslimits allgemeinverständlich erfolgen.

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